Cookie-Richtlinie
1. Ihr Einkaufserlebnis – Ihre Entscheidung
Bei Jaroileiratesa möchten wir Ihnen den Einkauf von Möbeln für Wohnräume, Essbereiche und den Außenbereich so angenehm und übersichtlich wie möglich gestalten.
Wenn Sie unsere Website jaroileiratesa.com besuchen, können Cookies und ähnliche Technologien eingesetzt werden, um den Betrieb der Website zu ermöglichen, den Bestellablauf zu unterstützen, bestimmte Einstellungen zu speichern oder – sofern entsprechende Funktionen tatsächlich eingesetzt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Nutzung unserer Website auszuwerten.
Dabei ist uns wichtig, dass Komfort und Transparenz zusammengehören. Sie sollen nachvollziehen können, welche Funktionen solche Technologien erfüllen und welche Wahlmöglichkeiten Ihnen zustehen.
Diese Richtlinie beschreibt mögliche Einsatzbereiche. Sie bedeutet nicht, dass Jaroileiratesa sämtliche nachfolgend genannten Kategorien tatsächlich verwendet. Maßgeblich sind die auf unserer Website technisch eingesetzten Technologien und die hierzu bereitgestellten Informationen in den Cookie-Einstellungen.
2. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Dateien, die eine Website über Ihren Browser auf Ihrem Endgerät speichern kann. Daneben können vergleichbare Technologien eingesetzt werden, beispielsweise bestimmte lokale Speicherfunktionen.
Je nach ihrer konkreten Funktion können solche Technologien dazu beitragen, den Zustand einer Website während Ihres Besuchs aufrechtzuerhalten, Warenkorbinhalte zu verwalten oder von Ihnen gewählte Einstellungen zu berücksichtigen.
Nicht jede Technologie ist jedoch für den Betrieb der Website gleichermaßen erforderlich. Eine Funktion, die einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Bestellvorgang unterstützt, ist rechtlich anders zu beurteilen als eine Technologie, die beispielsweise Besuchsstatistiken erstellt oder Werbemaßnahmen auswertet.
Ob eine Einwilligung erforderlich ist, richtet sich nach dem tatsächlichen Zweck und den gesetzlichen Voraussetzungen – nicht allein nach der Bezeichnung einer Technologie.
3. Welche Funktionen können Cookies erfüllen?
Die folgenden Kategorien dienen der verständlichen Einordnung möglicher Verwendungszwecke. Welche davon auf unserer Website tatsächlich eingesetzt werden, hängt von der konkreten technischen Konfiguration ab.
3.1 Technisch erforderliche Funktionen
Bestimmte Technologien können erforderlich sein, damit grundlegende Website-Funktionen zur Verfügung stehen. Dazu können beispielsweise die Aufrechterhaltung einer Sitzung, die Verwaltung des Warenkorbs oder die Durchführung eines von Ihnen begonnenen Bestellvorgangs gehören.
Soweit eine Speicherung oder ein Zugriff auf Informationen auf Ihrem Endgerät ausschließlich der Übertragung einer Nachricht dient oder unbedingt erforderlich ist, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen, kann die Ausnahme nach § 25 Abs. 2 TDDDG greifen.
Diese Ausnahme ist anhand der konkreten Funktion zu beurteilen. Nicht jede Technologie, die für den Onlinehandel nützlich ist, gilt automatisch als technisch erforderlich.
3.2 Einstellungen und Komfortfunktionen
Sofern entsprechende Funktionen angeboten werden, können bestimmte Technologien dazu dienen, Ihre gewählten Einstellungen – beispielsweise eine Spracheinstellung – für spätere Seitenaufrufe zu berücksichtigen.
Ob hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Technologie, ihrem Zweck und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ab. Eine Verbesserung des Nutzungskomforts allein macht eine Technologie nicht automatisch einwilligungsfrei.
3.3 Statistik und Verbesserung der Website
Sofern entsprechende Analyse- oder Statistiktechnologien tatsächlich eingesetzt werden, können sie dabei helfen, die Nutzung unserer Website besser zu verstehen und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.
Dabei müssen der konkrete Zweck, die erfassten Informationen und die Rechtsgrundlage zur tatsächlich eingesetzten Technologie passen.
Soweit für eine solche Technologie eine vorherige Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, darf sie erst nach Erteilung einer wirksamen Einwilligung aktiviert werden. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, muss zusätzlich eine geeignete Rechtsgrundlage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorliegen.
3.4 Marketing und Werbung
Falls Marketing- oder werbebezogene Technologien tatsächlich eingesetzt werden, können diese beispielsweise der Messung von Werbemaßnahmen oder – sofern entsprechende Funktionen vorhanden sind – der Unterstützung von Werbeausspielungen dienen.
Solche Technologien können Informationen über die reine Bereitstellung der Website hinaus verarbeiten. Ihre konkreten Zwecke müssen deshalb transparent erläutert werden. Soweit gesetzlich erforderlich, ist vor ihrem Einsatz eine wirksame Einwilligung einzuholen.
Mit dieser Richtlinie wird nicht behauptet, dass Jaroileiratesa bestimmte Werbeplattformen, Tracking-Dienste oder andere Marketingwerkzeuge verwendet. Entsprechende Angaben müssen sich nach den tatsächlich eingesetzten Technologien richten.
4. Ihre Einwilligung soll eine echte Wahl ermöglichen
Wenn für bestimmte Cookies oder ähnliche Technologien eine vorherige Einwilligung erforderlich ist, sollen Sie eine informierte und freiwillige Entscheidung treffen können.
Die Informationen im Einwilligungsdialog müssen klar und verständlich sein. Sie sollen erkennen können, welchen Zwecken die jeweiligen Kategorien dienen und welche Auswahlmöglichkeiten bestehen.
Ein Cookie-Banner kann beispielsweise folgende Auswahlmöglichkeiten anbieten:
Alle akzeptieren
Nicht erforderliche Cookies ablehnen
Einstellungen öffnen und Kategorien einzeln auswählen
Diese Bezeichnungen sind Beispiele. Entscheidend ist, dass die tatsächlich eingesetzte Einwilligungslösung eine rechtmäßige und nachvollziehbare Auswahl ermöglicht.
Nicht erforderliche Kategorien dürfen nicht allein deshalb vorab aktiviert werden, weil sie für den Websitebetreiber nützlich sind. Auch das bloße Weitersurfen oder das Schließen eines Hinweises sollte nicht als wirksame Einwilligung behandelt werden.
Technologien, für die keine Einwilligung erforderlich ist, müssen sich auf die jeweils anwendbare gesetzliche Ausnahme stützen können. Eine interne Einstufung als „notwendig“ reicht hierfür nicht aus.
5. Cookie-Einstellungen ändern und Einwilligungen widerrufen
Wenn unsere Website einwilligungspflichtige Technologien einsetzt, sollen Sie Ihre Entscheidung später überprüfen und – soweit gesetzlich vorgesehen – ändern oder widerrufen können.
Hierfür sollte ein eindeutig erkennbarer Zugang zu den Cookie-Einstellungen bereitgestellt werden, beispielsweise über einen dauerhaft erreichbaren Link im Fußbereich der Website.
Der Link muss mit der tatsächlich eingesetzten Einwilligungsverwaltung verbunden sein. Solange diese Funktion nicht eingerichtet ist, darf nicht der Eindruck entstehen, dass eine entsprechende Einstellungsmöglichkeit bereits verfügbar ist.
Der Widerruf einer Einwilligung muss so einfach möglich sein wie ihre Erteilung. Wird eine Einwilligung widerrufen oder eine Kategorie abgelehnt, sind die entsprechenden Einstellungen technisch umzusetzen.
Zusätzlich können Sie Cookies über die Einstellungen Ihres Browsers löschen oder blockieren. Dies kann allerdings dazu führen, dass bestimmte Funktionen der Website, etwa der Warenkorb oder andere Komfortfunktionen, eingeschränkt sind. Die Browser-Einstellungen ersetzen nicht die gesetzlich erforderliche Einwilligungsverwaltung auf der Website.
6. Wie lange bleiben Cookies gespeichert?
Die Speicherdauer hängt von der jeweiligen Technologie und ihrem Verwendungszweck ab.
Sitzungs-Cookies sind grundsätzlich an eine Browser-Sitzung gebunden. Dauerhafte Cookies können über das Ende eines Besuchs hinaus gespeichert bleiben, bis ihre festgelegte Laufzeit endet oder sie gelöscht werden. Das konkrete Verhalten richtet sich nach der jeweiligen technischen Konfiguration.
Wir geben keine pauschale Speicherdauer für sämtliche Cookies an, ohne dass diese technisch überprüft wurde.
Für die tatsächlich eingesetzten Cookies sollten die relevanten Angaben, insbesondere Name, Anbieter, Zweck und Speicherdauer, entsprechend der tatsächlichen Konfiguration bereitgestellt werden.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind außerdem die einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Speicherdauer zu beachten.
7. Drittanbieter und mögliche Datenübermittlungen
Bestimmte Funktionen einer Website können von externen Dienstleistern bereitgestellt werden. Sofern Jaroileiratesa entsprechende Dienste tatsächlich einsetzt, können diese im Rahmen ihrer jeweiligen Funktion Informationen verarbeiten oder eigene Technologien verwenden.
Welche Drittanbieter beteiligt sind und welche Informationen sie verarbeiten, muss anhand der tatsächlichen technischen Einbindung geprüft und transparent erläutert werden.
Diese Richtlinie behauptet nicht, dass bestimmte Analyse-, Werbe-, Zahlungs- oder sonstige Drittanbieterdienste auf unserer Website eingesetzt werden.
Wenn bei der Nutzung solcher Dienste personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die jeweiligen Rollen, Rechtsgrundlagen und Datenschutzanforderungen zu prüfen.
Werden personenbezogene Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt, ist anhand der tatsächlichen Verarbeitung zu prüfen, ob die Anforderungen an internationale Datenübermittlungen nach Kapitel V DSGVO gelten und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Aus der veröffentlichten Kontaktanschrift allein lässt sich weder der tatsächliche Speicherort personenbezogener Daten ableiten noch feststellen, ob eine internationale Datenübermittlung stattfindet.
8. Zusammenhang mit dem Datenschutz
Informationen, die über Cookies oder ähnliche Technologien verarbeitet werden, können unter bestimmten Umständen personenbezogene Daten darstellen.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die anwendbaren Anforderungen der DSGVO zu beachten. Dazu gehören insbesondere Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, eine geeignete Rechtsgrundlage und angemessene Schutzmaßnahmen.
Je nach konkreter Verarbeitung und den gesetzlichen Voraussetzungen können Ihnen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch zustehen.
Beruht eine Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Ihre Datenschutzrechte finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
Die Einwilligung in Cookies und Ihre datenschutzrechtlichen Rechte sind miteinander verbunden, aber nicht identisch. Eine Einwilligung in eine bestimmte Technologie bedeutet nicht, dass Sie auf andere Ihnen zustehende Datenschutzrechte verzichten.
9. Änderungen dieser Cookie-Richtlinie
Wir können diese Richtlinie aktualisieren, wenn sich die Website-Funktionen, die tatsächlich eingesetzten Technologien, die eingebundenen Dienstleister oder die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen ändern.
Die jeweils aktuelle Fassung sollte auf unserer Website veröffentlicht und mit einem Aktualisierungsdatum versehen werden.
Wenn sich eine Technologie oder ihr Verwendungszweck so ändert, dass eine neue Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, muss dies im tatsächlichen Website-Betrieb entsprechend umgesetzt werden. Eine bloße Änderung des Richtlinientextes ersetzt keine erforderliche Einwilligung.
10. Kontakt
Wenn Sie Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie, zu den Cookie-Einstellungen oder zum Widerruf Ihrer Einwilligung haben, können Sie uns über die folgenden Kontaktdaten erreichen.
Jaroileiratesa
Website: jaroileiratesa.com
E-Mail: team@jaroileiratesa.com
Telefon: +1 (308) 746-9152
Anschrift: 6805 M Ave, Kearney NE 68847, United States
Kundenservice: Montag bis Freitag, 09:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr.